Rahmen-Abonnementvertrag - zuletzt aktualisiert: 9. April 2024
1. Definitionen „Anspruch“ bezeichnet einen Anspruch, eine Klage, ein Gerichtsverfahren, einen Rechtsstreit oder ein Verfahren.
„Anwendbares Recht“ bezeichnet jegliche rechtlich bindende Verpflichtung einer Partei, darin inbegriffen etwa Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder anderweitige verbindliche Anforderungen.
„Auftrag“ bezeichnet ein Bestellformular, in dem die Produkte oder Dienstleistungen angegeben sind, die der Lieferant oder ein Dritter an den Kunden zu liefern oder für den Kunden zu erbringen hat.
„Laufzeit“ ist in Artikel 6 definiert.
„Entschädigungsberechtigte“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei diese Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre und die der verbundenen Unternehmen eigenen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und andere Vertreter.
„Kunde“ bezeichnet die Partei, die in einem Auftrag als Kunde angegeben ist.
„Kundendaten“ bezeichnet Daten, die vom Kunden dem Lieferanten zum Zweck der Verarbeitung dieser Daten bei dem Lieferanten im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
„Lieferant“, „wir“ „uns“ oder „unser“ bedeutet die verkaufende Partei in einem Auftrag.
„Lieferantendaten“ bezeichnet die Daten auf der Plattform des Lieferanten, die der Lieferant zur Erbringung der Leistungen verwendet, mit Ausnahme von Kundendaten.
„Leistungen“ bedeutet die im Einklang mit einem Auftrag vom Lieferanten an den Kunden erbrachten Leistungen.
„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, die der Kunde (direkt oder indirekt) zur Nutzung der Leistungen und/oder der weiterverkauften Dienstleistungen ermächtigt hat.
„verbundene Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei die juristischen Personen innerhalb ihrer Unternehmensgruppe, die einer gemeinsamen Kontrolle unterstehen.
„Verluste“ bezeichnet jegliche Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Urteile (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) im Zusammenhang mit einem Anspruch.
„Vertrag“ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen, alle einem Auftrag beigefügten Dienstleistungsanhänge und jeden Auftrag.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle von einer der Parteien an die andere Partei offen gelegten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die bei vernünftiger Betrachtung als vertraulich zu verstehen sind (einschließlich Geschäftsgeheimnisse). „Wiederverkaufte Leistungen“ bezeichnet die Produkte oder Leistungen, die gemäß einem Auftrag von einem Dritten an den Kunden zu liefern sind.
2. Leistungen
2.1. Leistungen: Dieser Vertrag regelt die Bedingungen des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und die vom Lieferanten erbrachten Leistungen einschließlich aller vom Kunden zugänglichen Lieferantendaten.
2.2. Verantwortung: Während der Laufzeit wird der Lieferant: (a) die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbringen; (b) keine wesentlichen nachteiligen Änderungen an der Funktionalität der Leistungen vornehmen; (c) die Leistungen im Einklang mit der Beschreibungen der Leistungen in einem Auftrag erbringen; (d) jegliche personenbezogene Daten im Einklang mit dem Datenverarbeitungsnachtrag verarbeiten, der auf https://www.cision.com/legal/customerdpa/german/ verfügbar ist; und (e) das anwendbare Recht einhalten.
2.3. Wiederverkaufte Leistungen: Werden Leistungen und wiederverkaufte Leistungen in einem Auftrag aufgeführt: (a) erbringt der Lieferant dem Kunden die Leistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und (b) der Dritte erbringt dem Kunden wiederverkaufte Leistungen gemäß den Bedingungen des Dritten, die im Auftrag angegeben sind. Der Lieferant ist nur für seine eigenen Leistungen verantwortlich und nicht für wiederverkaufte Leistungen.
3. Nutzung der Leistungen
3.1. Verantwortung: Der Kunde: (a) ist für die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich und wird sicherstellen, dass sich jeder Nutzer an die Bestimmungen dieses Vertrags genauso halten wird, als wäre dieser Nutzer Kunde; (b) verfügt in Bezug auf die Kundendaten über alle Rechte, Ansprüche, Titel, Genehmigungen und Interessen, diese dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen; (c) wird das anwendbare Recht einhalten; (d) ist für alle geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich, die auf der Grundlage von Informationen getroffen werden, welche aus der Nutzung der Leistungen abgeleitet wurden.
3.2. Beschränkungen: Der Kunde wird es unterlassen: (a) die Leistungen (oder deren Ergebnisse, einschließlich Lieferantendaten) an jemand anderen als seine Nutzer für ihren eigenen internen Gebrauch zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, Unterlizenzen zu vergeben), zu vertreiben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern in einem Auftrag nichts anderes angegeben ist; (b) vorbehaltlich des anwendbaren Rechts zu versuchen, irgendeinen Teil der Leistungen zu bearbeiten (reverse-compile, disassemble, reverse- engineering) oder anderweitig in ein von Menschen erkennbares Format zu bringen; (c) die Leistungen oder Lieferantendaten in einer Weise zu verwenden, die gegen das anwendbare Recht verstößt, einschließlich anwendbare Rechtsvorschriften in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit; oder (d) die Erbringung der Leistungen zu stören oder zu beeinträchtigen, darin inbegriffen Spamming, Hacking und Verstöße gegen API-Raten-Begrenzungen des Lieferanten.
3.3. Nutzung durch verbundene Unternehmen: Die verbundenen Unternehmen des Kunden können als Benutzer unter diesem Vertrag fungieren. Alternativ können die verbundenen Unternehmen des Kunden eigene Bestellungen in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Lieferanten abschließen, was eine separate Vereinbarung zwischen jedem solchen verbundenen Unternehmen und dem Lieferanten schafft, die diesen Vertrag mit dem verbundenen Unternehmen als "Kunde" einbezieht. Weder der Kunde noch ein verbundenes Unternehmen des Kunden haben Rechte unter der separaten Vereinbarung des jeweils anderen mit dem Lieferanten, und ein Verstoß oder eine Kündigung einer solchen separaten Vereinbarung betrifft nur diese Vereinbarung.
3.4. Passwortschutz: Jede Partei unternimmt angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle zur Nutzung der Leistungen bestimmten Nutzer-IDs und Passwörter vertraulich behandelt werden. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts wird jede Partei die andere Partei unverzüglich über eine mögliche Beeinträchtigung der Sicherheit einer Nutzer-ID oder eines Passworts informieren, sobald diese festgestellt wird.
4. Gebühren
4.1. Gebühren: Der Kunde zahlt dem Lieferanten die Gebühren für die Leistungen und jegliche wiederverkauften Leistungen, die in einem Auftrag angegeben sind. Die Gebühren für die Dienstleistungen verstehen sich ausschließlich gesetzlich anfallender Steuern, Abgaben, Zölle oder vergleichbarer staatlicher erhobener Gebühren, einschließlich Waren- und Dienstleistungssteuern, Mehrwert/Umsatz-, Quellen- und Verkaufssteuern. Der Kunde wird dem Lieferanten die für die Rechnungsstellung vernünftigerweise erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Alle Gebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, sofern in einem Auftrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
5. Vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum
5.1. Vertrauliche Informationen: Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (a) ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung allgemein zugänglich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (c) ein Dritter der empfangenden Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung zugänglich gemacht wurden oder (d) die empfangende Partei unabhängig entwickelt hat.
5.2. Vertrauliche Behandlung: Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich behandeln, wobei sie denselben Grad an Sorgfalt anwendet, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art verwendet (der jedoch angemessene Sorgfalt nicht unterschreiten darf). Nach erfolgter Kündigung hat jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu löschen oder zu vernichten, es sei denn, die Löschung oder Vernichtung ist gesetzlich nicht zulässig. In diesem Fall sind die vertraulichen Informationen für den Zeitraum von sieben (7) Jahren nach Ende der Laufzeit weiterhin zu schützen, wobei jegliche offengelegte Geschäftsgeheimnisse weiterhin vertraulich zu behandeln sind, bis sie nicht mehr als Geschäftsgeheimnisse betrachten werden. Die empfangende Partei wird die von der offenlegenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses vorliegenden Vertrages oder zur Nutzung der Leistungen verwenden. Der vorliegende Artikel 5 hindert die empfangende Partei nicht daran, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei wie folgt offenzulegen: (a) gegenüber ihren verbundenen Unternehmen, Datenlizenzgebern, Drittanbietern, Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern, potenziellen Investoren oder anderen professionellen Beratern, die diese Informationen benötigen (zusammenfassend als "zugelassene Empfänger" bezeichnet), vorausgesetzt, die empfangende Partei bleibt für ihre Verpflichtungen und für die Verwendung und Offenlegung der vertraulichen Informationen durch die zugelassenen Empfänger verantwortlich; oder (b) wenn sie nach geltendem Recht zur Offenlegung verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei über die Offenlegungspflicht so schnell wie möglich informiert, sofern diese Information gesetzlich zulässig ist.
5.3. Geistige Eigentumsrechte: Der Lieferant oder seine Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen und Lieferantendaten. Der Kunde ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Kundendaten. Soweit dies nicht in einem maßgeblichen Leistungsanhang angegeben ist, werden dem Kunden keine Rechte an geistigen Eigentumsrechten des Lieferanten gewährt.
5.4. Unterlassungsmaßnahmen: Ein Verstoß gegen diesen Artikel 5 kann zu erheblichen oder irreparablen Schäden führen. Falls eine der Parteien gegen Artikel 5 verstößt oder zu verstoßen droht, ist die offenlegende Partei berechtigt, zusätzlich zu den anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln alle vorbeugenden Maßnahmen oder Verfahren zu ergreifen, um die schädlichen Folgen zu verhindern oder zu beenden, insbesondere Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
5.5. Nutzer-Feedback: Der Lieferant ist berechtigt, die vom Kunden oder seinen Nutzern in Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen übermittelten Vorschläge, Feature-Anfrage (feature request), Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigen Rückmeldungen („Feedback“) zu nutzen, in die Leistungen zu integrieren oder anderweitig wirtschaftlich zu verwerten.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Laufzeit: Dieser Vertrag gilt ab der Unterzeichnung durch die Parteien bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag durch einen Auftrag abgeschlossen wird, je nachdem, was früher eintritt, und läuft bis zum Ablauf aller Aufträge bzw. bis zu deren Beendigung oder Kündigung gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags („Laufzeit“).
6.2. Außerordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von einer Partei jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese, sofern behebbar, nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung über die Verletzung behebt; oder (b) die andere Partei ein Insolvenzverfahren einleitet oder Gegenstand eines Liquidationsantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation, Konkurs oder Abtretung zu Gunsten von Gläubigern wird vergleichbare Verfahren gemäß anwendbarem Recht oder (c) die andere Partei einen insolvenzbezogenen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt (einschließlich vergleichbare Verfahren nach anwendbarem Recht).
6.3. Aussetzung von Leistungen: Der Lieferant kann Leistungen einstellen, wenn (a) der Kunde eine unbestrittene Rechnung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen bezahlt, nachdem er vom Lieferanten über die Nichtzahlung informiert worden ist (was per E-Mail oder Telefon erfolgen kann); (b) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden gegen anwendbares Recht verstößt; oder (c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden gegen diesen Vertrag verstößt und die Integrität der Plattform des Lieferanten gefährdet.
6.4. Entstandene Rechte und Fortgeltung: Entstandene Rechte und Verbindlichkeiten einer Partei werden durch die Kündigung des Vertrags nicht beeinflusst. Artikel 1, 3.2, 4, 5, 6, 7 und 9 überdauern die Kündigung des Vertrags. Bei Kündigung oder Ablauf enden alle durch eine der Parteien gewährten Lizenzen. 7. Haftungsbeschränkungen
7.1. Haftungsbeschränkung. Vorbehaltlich der Ausschlüsse in Artikel 7.2 ist die Gesamthaftung jeder Partei für Verluste, die ihr als direktes und vernünftigerweise vorhersehbares Ergebnis des Verstoßes einer Partei im Rahmen dieses Vertrags entstehen können, unabhängig von der Anspruchsgrundlage auf die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge beschränkt, wie sie in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind:
7.2. Haftungsausschlüsse (a) Durch nichts in diesem Vertrag wird die Verantwortung einer Partei für Verluste ausgeschlossen oder beschränkt, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können (einschließlich Betrug, vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit) oder die auf in diesem Vertrag angegebenen Entschädigungsverpflichtungen beruhen. Wenn dieser Vertrag dem deutschen Recht unterliegt, kann die Haftung gemäß dem anwendbaren Recht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden für Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aus Todesfällen, Körperverletzungen, Verletzungen von Kardinalpflichten oder Schäden an der Gesundheit einer Person. (b) Keine der Parteien haftet für Folgeschäden, mittelbare Schäden, beiläufige Schäden, Strafenschadensersatz oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener erwarteter Gewinne, entgangener Umsätze, wirtschaftlicher Verluste, Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen, Verlust der Nutzung von Ausrüstung oder Betriebsunterbrechungen, unabhängig von der Anspruchsursache und selbst wenn eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. (c) Ungeachtet des Artikels 7.1 ist der Kunde für alle Anwalts- und Inkassokosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Einziehung der Gebühren anfallen.
7.3. Haftungsausschlüsse. Sofern in den Artikeln 2.2 und 3.1 nicht ausdrücklich abweichend geregelt, werden alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen vorbehaltlich des anwendbaren Rechts ausgeschlossen. Der Lieferant gewährleistet nicht, dass die Leistungen ohne Unterbrechung oder ohne Fehler zur Verfügung gestellt werden.
8. Entschädigung
8.1. Entschädigung durch den Lieferanten: Der Lieferant wird die Entschädigungsberechtigten des Kunden von Verlusten freistellen, die sich aus einem Anspruch Dritter gegen den Kunden ergeben, dass die Leistungen (außer Inhalten Dritter) die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen. Diese Entschädigung findet keine Anwendung, wenn der Anspruch auf eine Nutzung der Leistungen durch den Kunden in Verletzung seiner Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag gestützt wird. Im Falle einen entschädigten Anspruch, ist der Lieferant berechtigt: (i) die weitere Nutzung der Leistungen durch den Kunden sicherzustellen, oder (ii) die Leistungen zu ersetzen oder verändern, so dass diese keine Rechte mehr verletzen. Sollte nach vernünftiger Betrachtung weder die in (i) noch die in (ii) genannten Optionen zur Verfügung stehen, kann der Lieferant die rechtsverletzenden Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Gebühren für die gekündigten, noch nicht erbrachten Leistungen vornehmen. 8.2. Entschädigung durch den Kunden: Der Kunde wird die Entschädigungsberechtigten des Lieferanten von Verlusten freistellen, die sich aus einem Anspruch Dritter gegen den Lieferanten ergeben, dass Kundendaten oder die Nutzung der Leistungen durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder missbrauchen.
8.3. Entschädigungsverfahren: Die entschädigungsberechtigte Partei wird die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch informieren und dieser die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs übertragen. Die entschädigungsberechtigte Partei unternimmt alle wirtschaftlich vertretbarem Anstrengungen, um ihre Verluste zu beschränken.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Datenschutz: Der Lieferant verarbeitet Nutzerdaten im Einklang mit seiner Datenschutzerklärung, die unter: https://gdpr.cision.de/datenschutz-nutzungsbedingungen-homepage abrufbar ist.
9.2. Auslegungsregeln: Die Ausdrücke/Begriffe „darin inbegriffen“ und „einschließlich“ leiten eine nicht abschließende Aufzählung ein, und die Begriffe „wird“ und „werden“ sind je nach Kontext gleichbedeutend mit „muss“ und „müssen“ beziehungsweise „darf“ und „dürfen“. 9.3. Höhere Gewalt: Die Parteien haften nicht für einen Vertragsbruch, der aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer Kontrolle verursacht wurde, einschließlich Naturkatastrophen, Ausbrüche von Krankheiten, Kriege, Aufruhr, Terroranschläge, bürgerliche Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, staatliche Maßnahmen, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Telekommunikationsdiensten Dritter.
9.4. Öffentliche Bekanntgabe: Soweit dies nicht zur Ausführung der Leistungen erforderlich ist, wird keine Partei die Beziehung zwischen den Parteien oder das Bestehen dieses Vertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentlich zugänglich machen.
9.5. Salvatorische Klausel: Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
9.6. Verzichtserklärung: Die Verzögerung oder das Versäumnis eine Partei eine Bestimmung des Vertrags durchzusetzen, stellt kein Verzicht auf dieses Recht dar und hindert die betreffende Partei nicht daran, diese oder eine andere Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
9.7. Mitteilung: Mitteilungen im Zusammenhang mit einer Rechtanspruch oder einer wesentlichen Vertragsverletzung werden von jeder Partei schriftlich und per Kurierdienst oder per Einschreiben zugestellt: für den Lieferanten an die in einem Auftrag angegebene Adresse seines Geschäftssitzes; für den Kunden an seine in einem Auftrag angegebene Adresse. Mitteilungen in allen anderen Angelegenheiten dürfen, auf die im vorstehenden Satz beschriebene Weise oder per E-Mail zugestellt werden. Im Falle einer Zustellung per E-Mail wird der Kunde die Mitteilung an die Adresse legalnotices@cision.com senden und dem Accountmanager des Kunden eine Kopie zukommen lassen, und der Lieferant sendet die Mitteilung an den Kunden über eine in einem Auftrag aufgeführte E-Mail-Adresse. Eine per Einschreiben versandte Mitteilung gilt drei Werktage nach dem Versand als zugegangen, eine per E- Mail versandte Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Versand als zugegangen.
9.8. Abtretung: Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei diesen Vertrag oder irgendwelche Rechte, Leistung oder Interessen aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, belasten oder anderweitig belasten, in eine Treuhandgesellschaft überführen oder in irgendeiner Weise mit diesem Vertrag handeln oder ihn übertragen oder umschreiben (jeweils als „Abtretung“ bezeichnet). Jede Abtretung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ist unwirksam. Abweichend vom vorstehenden Satz kann jede Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (aber mit einer Mitteilung an die andere Partei) eine Abtretung an einen Rechtsnachfolger infolge einer Verschmelzung, Erwerb (einschließlich einer Übernahme der gesamten oder wesentlichen Vermögenswerte einer Partei), Änderung der Kontrollverhältnisse oder einer vergleichbaren Transaktion vornehmen.
9.9. Anti-Korruption: Die Parteien werden: (a) sich an das gesamte anwendbare Recht in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption und Anti-Korruption einhalten und (b) die jeweils andere Partei unverzüglich informieren, wenn an sie eine Aufforderung zur Gewährung eines unzulässigen Vorteils erhält.
9.10. Gesamter Vertrag: Dieser Vertrag stellt die gesamten zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und Einigungen dar dar und alle in einer Bestellung oder auf einem Portal des Kunden genannten Bedingungen sind ungültig. Dieser Vertrag schließt alle früheren oder derzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen, Absprachen oder Erklärungen zu ihrem Gegenstand aus. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrags nicht auf Vorschläge, Vereinbarungen, Absprachen oder Erklärungen beruft, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind und dass sie diesbezüglich Rechtsmittel geltend machen kann. Jeder Verzicht, Jede Ergänzung, Änderungen oder sonstige Abänderungen dieses Vertrags sind schriftlich in einer durch beide Parteien zu unterzeichnenden Unterlage zu vereinbaren.
9.11. Compliance. Die Nutzung der Leistungen durch den Kunden und dessen Nutzer erfolgt unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zur Exportkontrolle und zu Handelssanktionen. Durch die Nutzung der Leistungen sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass weder der Kunde noch einer seiner Nutzer: (a) auf einer durch kanadischen, US-amerikanischen, britischen, EU- oder einer anderen anwendbaren Liste verbotener Parteien aufgeführt sind oder sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer solchen Person befinden oder im Namen einer solcher Person handeln; und (b) sich in einem Land oder Gebiet befinden oder ansässig sind, das einem durch Kanada, die USA, das Vereinigte Königreich, die EU oder eine andere anwendbare Rechtsordnung verhängten Embargo unterfällt.
9.12. Rangfolge: Bei Konflikt mit diesem Vertrag gilt die nachstehende Rangfolge: (1) Artikel 5.3, 7 und 9.10 dieser Geschäftsbedingungen; (2) ein Auftrag; (3) jegliche Dienstleistungsanhänge und (4) diese Geschäftsbedingungen. Die englische Fassung dieses Vertrags hat Vorrang vor allen anderen sprachlichen Fassungen.
9.13. Drittbegünstigte: Mit Ausnahme der in den Artikeln 8.1 und 8.2 genannten Rechte verleiht dieser Vertrag keiner anderen Person als den Vertragsparteien irgendwelche Rechte. Die in den Artikeln 8.1 und 8.2 dargelegten Rechte der Entschädigungsempfänger können jedoch nur von der jeweiligen Vertragspartei geltend gemacht werden. 9.14. Sprache: Auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien wurden und werden dieser Vertrag sowie alle anderen Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Mitteilungen, Anlagen und Vollmachten, ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst.
9.15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten: Die Parteien vereinbaren das anwendbare Recht und den Gerichtsstand je nach Wohnsitz des Kunden wie folgt:
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