Anhang zu den Monitoringleistungen – letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024
Dieser Anhang zu den Monitoringleistungen („Anhang“) ergänzt den bestehenden Vertrag zwischen den Parteien. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag festgelegte Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Rahmenvertrag hat dieser Anhang Vorrang.
1. Begriffe
„Entschädigungsberechtigte“ hat für die Zwecke dieses Anhangs die im Rahmenvertrag festgelegte Bedeutung und umfasst die Dritten Inhaltsanbieter des Lieferanten.
„Berichte“ bezeichnet die Leistungen, die für den Kunden in Form von analytischen Berichten erbracht werden.
„Leistungen“ bezeichnet die Monitoring- und Analyseleistungen, die der Lieferant für den Kunden erbringt.
„Lieferantendaten“ hat für die Zwecke dieses Anhangs die im Rahmenvertrag festgelegte Bedeutung und ist ausschließlich von Berichten zu verstehen.
2. Bedingungen der Leistungen
2.1. Verantwortung. Der Kunde wird sich an die Nutzungsbedingungen von X, ehemals Twitter, üblicherweise unter, unter https://twitter.com/tos, die Nutzungsbedingungen von YouTube, unter https://www.youtube.com/t/terms, die Nutzungsbedingungen von Meta, ehemals Facebook, üblicherweise unter https://www.facebook.com/terms.php, die Nutzungsbedingungen für Whatsapp Business Solutions, üblicherweise unter https://www.whatsapp.com/legal/business-solution-terms/, und die Nutzervereinbarung von Reddit, üblicherweise unter https://www.redditinc.com/policies/user-agreement, einhalten, soweit zutreffend, oder andere entsprechende Bedingungen, die der Kunde direkt mit einem relevanten Anbieter sozialer Daten vereinbart hat.
2.2. Nutzerschutz. Der Kunde wird nicht: (a) wissentlich Lieferantendaten anzeigen, verteilen oder anderweitig einer natürlichen Person oder juristischen Einheit zur Verfügung stellen, von denen er vernünftigerweise annimmt, dass sie die Daten des Lieferanten in einer Weise nutzen könnten, die mit den angemessenen Erwartungen dieser Person in Bezug auf den Datenschutz unvereinbar wären; (b) Recherchen oder Analyse durchführen, die eine kleine Gruppe betroffener Personen oder eine einzelne betroffene Person zu ungesetzlichen oder diskriminierenden Zwecke isolieren; (c) die Lieferantendaten nutzen, um eine betroffene Person auf Grundlage von Gesundheitszustand, ungünstigem Finanzstatus bzw. ungünstiger finanzieller Lage, politischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, ethnischer Herkunft, religiöser oder philosophischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, Geschlechtsleben oder sexueller Orientierung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Daten im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat oder anderen sensiblen Kategorien personenbezogener Daten, die nach geltendem Recht verboten sind, gezielt zu erfassen, zu segmentieren bzw. zu profilieren (d) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten, jedoch vorbehaltlich dem anwendbaren Recht, Lieferantendaten anzuzeigen, zu verteilen oder anderweitig einem Mitglied der US-Geheimdienste oder einer anderen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
2.3. Vernichtung, Entfernung oder Berichtigung von Lieferantendaten. Der Lieferant kann möglicherweise aufgefordert werden, Lieferantendaten zu entfernen oder zu berichtigen. In solchen Fällen wird der Lieferant den Kunden über die betroffenen Lieferantendaten informieren, die entfernt oder korrigiert werden müssen, und der Kunde wird diese Daten unverzüglich aus seinen Systemen entfernen oder korrigieren. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags wird der Kunde mit Ausnahme der Berichte alle Lieferantendaten, die er erhalten hat, löschen oder vernichten und wird gegenüber dem Lieferanten bestätigen, dass diese Löschung und Vernichtung durchgeführt wurden.
2.4. Einschränkungen. Der Kunde darf die Lieferantendaten nicht verwenden: (a) als Beweismittel in rechtlichen Verfahren, in politischen Aktivitäten oder für jegliche öffentliche Darstellungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marketing, Werbung, Endorsement, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsausstellungen, oder (b) zum Trainieren, Entwickeln, Verbessern oder Beisteuern zu generativen Künstliche-Intelligenz-Modellen, Machine-Learning-Modellen oder jeglicher Form von algorithmusbasierten oder softwarebasierten Künstliche-Intelligenz-Systemen, ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten einzuholen. Weiterhin, falls ein Drittanbieter von Leistungen eine Anwendungsgenehmigung verlangt, wird der Kunde solche Drittleistungen nicht verwenden, bis die Anwendung des Kunden schriftlich genehmigt und dem Kunden mitgeteilt wurde. Darüber hinaus unterliegt die fortgesetzte Nutzung der genehmigten Drittleistungen durch den Kunden jeder Änderung oder Widerrufung der Genehmigung durch den Drittanbieter von Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung von Drittleistungen sofort einzustellen, falls die vorherige Genehmigung nachträglich geändert, ausgesetzt oder widerrufen wird.
2.5. Gebühren. Die Gebühren können auf der zwischen den Parteien vereinbarten Schätzung der Nutzung durch den Kunden basieren. Der Lieferant kann Audits durchführen, um das tatsächliche Volumen des Kunden zu ermitteln. Falls das durch das Audit ermittelte Volumen des Kunden die vereinbarte Schätzung übersteigt, wird der Lieferant die Bereitstellung von Lieferantendaten über diese Schätzung hinaus einstellen.
2.6. Lizenz für Lieferantendaten. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, zum Herunterladen, Kopieren oder anderweitigen Entfernen von Lieferantendaten aus den Systemen des Lieferanten, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden während der Laufzeit.
2.7. Lizenz für Kundendaten. Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz, die nicht weiter lizenziert werden kann, zur Verarbeitung von Kundendaten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen während der Laufzeit.
2.8. Verfügbarkeit. Die Dienstleistungen halten eine durchschnittliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % aufrecht, gemessen auf monatlicher Basis, mit Ausnahme von Ausfallzeiten, die durch (1) planmäßige Wartungsarbeiten zwischen 0.00 und 6.00 Uhr amerikanische Ostküstenzeit; (2) Notfallwartungsarbeiten und (3) höhere Gewalt (wie im Rahmenvertrag definiert) verursacht werden. Der Zugang zu den Leistungen kann während den geplanten Wartungszeiten möglich sein, der Zugriff zu Leistungen kann jedoch während notwendiger Wartungszeiten eingeschränkt sein.
2.9. Verfügbarkeit von Kundendaten. Der Kunde kann Kundendaten während der Laufzeit exportieren. Nach Ablauf dieses Vertrags oder Ausmusterung einer betroffenen Alt-Plattform ist der Lieferant nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern, und der Lieferant wird alle Kopien solcher Daten im normalen Geschäftsverlauf löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
2.10. Unterstützung. Der Kunde hat uneingeschränkten Zugang zum Online–Produkt-Support-Center des Lieferanten.
2.11. Haftungsausschlüsse. Der Lieferant verwaltet oder kontrolliert keine Inhalte Dritter und ist nicht verantwortlich für Inhalte Dritter oder für Links zu anderen Websites, die über die Leistungen oder innerhalb von Berichten zur Verfügung gestellt werden können, die jederzeit den Bedingungen und Richtlinien des Anbieters von Inhalten Dritter unterliegen. Lieferantendaten werden „wie besehen“ bereitgestellt, ausdrücklich ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Garantien. Drittanbieter können jederzeit anwendbare Einschränkungen ändern oder den Zugriff auf ihre Inhalte, Funktionen oder Funktionalitäten unter diesem Vertrag verbieten. Falls ein Drittanbieter aufhört, seine Inhalte, Funktionen oder Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen, lehnt der Lieferant jede Haftung für die Nichtverfügbarkeit solcher Inhalte, Funktionen und Funktionalitäten ab.
2.12. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird die Entschädigungsberechtigten des Lieferanten von Verlusten freistellen, die sich aus einem Anspruch eines Dritten gegen den Lieferanten entstehen, der sich aus der Nutzung des Inhalts eines solchen Dritten durch den Kunden ergibt, wobei diese Freistellung nach Beendigung fortbesteht.
2.13. Aktualisierungen. Dieser Anhang kann periodisch aktualisiert werden, um Produkt- oder technische Entwicklungen, Änderungen der Gesetzeslage oder Bedingungen, die Inhaltsanbieter fordern, zu berücksichtigen. Benachrichtigungen über wesentliche Änderungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen zugestellt. Vorbehaltlich des Vorstehenden stellt die fortgesetzte Nutzung dieser Leistungen die Annahme dieser Bedingungen dar.
3. Bedingungen der Broadcasting-Leistungen
Dieser Abschnitt 3 legt zusätzliche Bedingungen fest, die auf die Ausstrahlungsmedien betreffenden Leistungen („Ausstrahlungsleistungen“) und Lieferantendaten, die durch die Ausstrahlungsleistungen bereitgestellt werden gelten („Ausstrahlungsinhalte“).
3.1. Zulässige Nutzung. Der Kunde und die Nutzer dürfen: (a) Video- und Audiostreams suchen und abrufen; (b) Clips für die Speicherung und den Abruf von den Servern des Drittanbieters über die zur Verfügung gestellten Tools bearbeiten; (c) die Ausstrahlungsinhalte nur für die interne, professionelle Nutzung durch den Kunden und für private, nicht kommerzielle Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung verwenden; (d) die Ausstrahlungsinhalte nur innerhalb der Organisation des Kunden in Form von digitalen Kopien oder Links per E-Mail verbreiten, wie es die Software des Drittanbieters erlaubt; (e) keinen Teil des Ausstrahlungsinhalts öffentlich verbreiten, ausstrahlen, übertragen, anzeigen oder anderweitig öffentlich ausstellen, einschließlich der Veröffentlichung von Clips in einem Intranet; (f) keine davon abgeleiteten Werke erstellen, Links kopieren und einfügen, weiterverkaufen, zurückentwickeln oder anderweitig an Dritte den Ausstrahlungsinhalt oder die Software der dritten Partei weiterverteilen. Der Kunde und die Benutzer müssen sich nach besten Kräften bemühen, das unbefugte Kopieren oder die Verbreitung des Ausstrahlungsinhalt zu verhindern. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte Download- oder Streaming-Funktionen nicht verfügbar sein, wenn diese Funktionen durch den Drittanbieter des betreffenden Ausstrahlungsinhalts oder durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sind oder werden.
4. Nutzungsbedingungen der LexisNexis-Inhalte
Dieser Abschnitt 4 legt zusätzliche Bedingungen fest, die auf LexisNexis-Inhalte anwendbar sind, auf die über die Leistungen zugegriffen wird („LexisNexis-Inhalte“).
4.1. LN-Bedingungen. Etwaige LexisNexis-Inhalte unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LexisNexis, die unter http://www.lexisnexis.com/terms/general.aspx zu finden sind bzw. anderen Bedingungen, die der Kunde direkt mit LexisNexis vereinbart hat („LN-Bedingungen“).
4.2. Direkte Beziehung. Die LN-Bedingungen bilden eine separate verbindliche Vereinbarung zwischen LexisNexis, einer Abteilung von RELX Inc. („LexisNexis“), und dem Kunden, und LexisNexis hat das Recht, diese Vereinbarung einschließlich der LN-Bedingungen direkt im eigenen Namen durchzusetzen. Das Einverständnis von LexisNexis zu den Bedingungen dieser Vereinbarung wird durch die Bereitstellung der Mittel für den Zugang zu den LexisNexis-Inhalten für den Kunden nachgewiesen.
4.3. Web-Materialien. LexisNexis lehnt ausdrücklich jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Zugang des Kunden zu und der Nutzung von Materialien ab, die von Drittanbieter-Websites („Web-Materialien“) durch und über die LexisNexis-Inhalte abgerufen werden. LexisNexis hat keine Lizenz- oder Verlinkungsvereinbarung mit den Inhabern der Websites, die Web-Materialien bereitstellen, abgeschlossen und macht keine Zusicherung, dass es das Recht hat, dem Kunden Zugang zu den Web-Materialien zu unterlizenzieren. Die Nutzung der Web-Materialien durch den Kunden, einschließlich jeglicher Verteilung oder Weiterverteilung dieser, erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Kunde stellt LexisNexis und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren („LN-Geschützte Parteien“) von jeglichem Verlust oder Schaden frei, den die LN-Geschützten Parteien infolge eines Drittforderungsanspruchs gegen die LN-Geschützten Parteien aufgrund der Nutzung der Web-Materialien durch den Kunden erleiden.
4.4. Unabhängige Parteien. LexisNexis und der Lieferant sind unabhängige Einheiten und handeln nicht im Namen des anderen oder haben das Recht, den anderen für irgendeinen Zweck oder in irgendeiner Weise zu binden. LexisNexis ist nicht verantwortlich für die Handlungen, Operationen oder Geschäftstätigkeiten des Lieferanten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler oder Auslassungen, die möglicherweise in die LexisNexis-Inhalte durch den Lieferanten eingeführt wurden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Ansprüche gegen LexisNexis im Zusammenhang mit den Handlungen, Tätigkeiten, Fahrlässigkeit, Operationen oder Geschäftstätigkeiten des Lieferanten geltend macht.
4.5. Autorisierte Leser. Der Kunde darf LexisNexis-Inhalte intern an bis zu 25 Empfänger pro Monat veröffentlichen oder verteilen, die keine lizenzierten Nutzer der Plattform des Lieferanten sind, vorausgesetzt, dass der Kunde, wenn er LexisNexis-Inhalte mit mehr als 25 Empfängern pro Monat teilt, zusätzlichen Nutzungsgebühren unterliegt, wie im Auftrag des Kunden geschätzt. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt „intern“ den Kunden und seine verbundenen Unternehmen ein.
5. Nutzungsbedingungen der kanadischen Inhalte
Dieser Abschnitt 5 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Kanada („kanadische Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
5.1. Kanadische Inhalte. Alle kanadischen Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter http://cnw.en.mediaroom.com/cnw-content-licensing-terms verfügbar sind.
6. Nutzer im Vereinigten Königreich
Dieser Abschnitt 6 enthält zusätzliche Bedingungen, die auf Inhalte der Newspaper Licensing Agency („NLA“) bzw. der Copyright Licensing Agency („CLA“) gelten, auf die Nutzer im Vereinigten Königreich über die Leistungen zugegriffen („NLA- oder CLA-Inhalte“).
6.1. NLA- und CLA-Inhalte. Wenn der Kunde einem Nutzer im Vereinigten Königreich Zugang zu von der NLA bzw. der CLA stammenden Inhalten gewährt, wird der Kunde: (a) eine Lizenz für NLA- oder CLA-Inhalte, auf die über die Leistungen zugegriffen wird, direkt von der NLA bzw. dem CLA für die betreffenden Nutzer im Vereinigten Königreich einholen; (b) NLA- oder CLA-Inhalte weder intern noch an Dritte (mit Ausnahme von lizenzierten Public Relations-Beratungsunternehmen und/oder Handels-/Berufsverbänden) weiter vervielfältigen, kopieren, vertreiben, ausstellen, verkaufen, veröffentlichen, senden, in Umlauf bringen, liefern oder übertragen, sofern sie nicht von der NLA oder dem CLA lizenziert wurden, so dass die geistigen Eigentumsrechte der NLA bzw. des CLA verletzt werden; (c) keinerlei Urheberrechtshinweise, die sich bei Zugriff bzw. Lieferung auf oder in den NLA- oder CLA-Inhalten befinden, entfernen, verbergen oder anderweitig verändern; (d) NLA- oder CLA-Inhalte nicht in elektronischer Form als Teil einer Daten-Bibliothek bzw. eines Datenarchivs speichern, die nicht zu den Leistungen gehören; und (e) auf Verlangen des Lieferanten eine Erklärung vorlegen, in der die Zahl der zulässigen Nutzer innerhalb der Organisation des Kunden im Vereinigten Königreichangegeben ist.
7. Nutzungsbedingungen der französischen Inhalte
Dieser Abschnitt 7 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Frankreich („französische Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
Alle französischen Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter https://www.cision.com/legal/service-appendices/french-content-services-appendix verfügbar sind.
8. Nutzungsbedingungen für Dow Jones Inhalte
Dieser Abschnitt 8 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Dow Jones („Dow Jones Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
Alle Dow Jones Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter https://www.cision.com/lega/service-appendices/monitoring-services-appendix/dowjones/ verfügbar sind.
9. Nutzungsbedingungen für New York Times Inhalte
Dieser Abschnitt 9 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus New York Times („New York Times Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
9.1 New York Times-Inhalte. Der Kunde und die Nutzer sind nicht berechtigt: (a) den Inhalt der New York Times außerhalb der Organisation des Kunden zu verbreiten; (b) den Inhalt der New York Times zu bearbeiten, auszustellen, vorzuführen, öffentlich zu machen oder zu posten; (c) den Inhalt der New York Times zu verändern oder Hinweise zu entfernen; und (d) den Inhalt der New York Times in Werbe-, Marketing- oder Reklamematerial zu verwenden. Kunde und Nutzer erkennen an und stimmen zu, dass die Nutzung der New York Times-Inhalte auf die Betrachtung auf dem Computer oder einem anderen Gerät des Nutzers beschränkt ist.
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