Anhang zur PR-Leistungen – zuletzt aktualisiert am: 28. Juni 2024
Der vorliegende Anhang zur PR-Leistungen (“Anhang”) ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag angegebenen Bedeutungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Vertrag hat dieser Anhang Vorrang. Artikel des Vertrags, die sich auf die Vertraulichkeits- und Entschädigungsverpflichtungen des Lieferanten beziehen, gelten nicht für die PR-Leistungen und sind nur in diesem Anhang aufgeführt.
1. Definitionen
Für die Zwecke dieses Anhangs beziehen sich Verweise auf „Leistungen“ im Vertrag auf die PR-Leistungen (nachstehend definiert) und die im Vertrag enthaltenen Verweise auf „Kundendaten“ im Vertrag beziehen sich auf Kundenmaterialen (nachstehend definiert).
„Berechtigter Absender“ bezeichnet Personen, die vom Kunden schriftlich als berechtigt bezeichnet wurden, Veröffentlichungsinhalte im Namen des Kunden einzureichen und herauszugeben.
„Kundenmaterialien“ bezeichnet Materialien, die der Kunde dem Lieferanten zum Zweck der Erbringung der Leistungen durch den Lieferanten zur Verfügung stellt, einschließlich Microsite-Inhalten, Veröffentlichungsinhalten und Widget-Inhalten.
„Designelemente“ bezeichnet die URL des Kunden, Anforderungen an das Markendesign, die Marken des Kunden und sämtliches Designeigentum auf einer Microsite.
„Vertriebsleistungen“ bezeichnet Pressemitteilungs-Vertriebsleitungen, die der Lieferant dem Kunden gemäß den Ausführungen in einem Auftrag erbringt.
„Entschädigungsberechtigte“ hat für die Zwecke dieses Anhangs die im Rahmenvertrag festgelegte Bedeutung und umfasst die Dritten Inhaltsanbieter des Lieferanten.
„Marken" bezieht sich auf die Logos, Marken, Leistungsmarken und andere Herkunftsangaben einer Partei.
„Microsite-Inhalte“ bezeichnet Inhalte in jeglichem Format, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Microsite-Leitstungen in jeglicher Form veröffentlicht, geliefert, hochgeladen oder übermittelt werden, einschließlich der Designelemente.
„Microsite-Leistungen“ oder „Microsite“ bezeichnet eine Microsite, die vom Lieferanten gemäß einem Auftrag für den Kunden angepasst, gehostet und gewartet wird. Der Begriff
„Microsite“ kann sich auf einen IR Room (Interaktionsraum), CauseRoom (Kampagnenraum), MediaRoom Feed (Medienraum-Feed), MediaRoom News Release Archive (Medienraum- Pressemitteilungsarchiv), MediaRoom (Medienraum) oder den Microsite-Teil einer Multichannel News Release (Multichannel-Pressemitteilung) beziehen.
„PR-Leistungen“ bezeichnet Vertriebsleistungen, Microsite-Leistungen und Widget- Leistungen.
„Veröffentlichungsinhalte” bezeichnet Inhalte in jeglichem Format, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Vertriebsleistungen in irgendeiner Form veröffentlicht, geliefert, hochgeladen oder übermittelt werden.
„Widget-Inhalt“ bedeutet: (a) Links zu Einreichungen des Kunden bei der „“ („SEC“); (b) Inhalte, die vom Kunden oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt und vom LIEFERANTEN zur Verbreitung oder in Verbindung mit den Widget-Leistungenverarbeitet werden; oder (c) Kunden-Aktienkurse aus dem Kunden-Ticker.
„Widget-Leistungen“ oder „Widget“ bezeichnet eingebetteten Code, der vom Lieferanten gemäß einem Auftrag erstellt, gehostet und gewartet wird.
2. PR-Leistungsbedingungen
2.1. Haftung. Der Kunde: (a) ist für den Inhalt und die Richtigkeit aller Kundenmaterialien verantwortlich, selbst wenn der Lieferant diese Kundenmaterialien für den Kunden überprüft oder bearbeitet hat; (b) gewährt dem Lieferanten die Unterstützung, die zur Erbringung der PR-Leistungen vernünftigerweise erforderlich ist; (c) gewährleistet, dass er über das Recht, den Titeln und die Rechtsansprüche verfügt, dem Lieferanten die Kundenmaterialen zum Zweck der Leistungen zu übermitteln, und dass er alle für die Erbringung der Leistungen durch den Lieferanten erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen Dritter erhalten hat; (d) versichert, dass die Kundenmaterialen kein Material enthalten, das: (i) obszön, beleidigend, verleumderisch, diffamierend oder anderweitig falsch oder irreführend ist; oder (ii) die geistigen Eigentumsrechte Dritter oder geltendes Recht verletzen; und (e) hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Kundenmaterialien keinen Schadcode enthalten. Der Kunde stellt die Indemnitees des Lieferanten und seine Drittvertriebspartner von allen Ansprüchen frei, die sich aus den Kundenmaterialien oder einer Verletzung dieses Anhangs durch den Kunden ergeben, und eine solche Freistellung überlebt die Kündigung.
2.2. Entfernung und Aussetzung. Der Lieferant kann jederzeit alle Kundenmaterialen aus den Leistungen entfernen oder die Erbringung der Leistungen aussetzen, wenn der Kunde gegen diesen Anhang verstößt.
2.3. Aktualisierungen. Dieser Anhang kann regelmäßig aktualisiert werden, um Produkt- oder technische Entwicklungen, Änderungen des Rechts oder die Aufnahme von Bedingungen, die Inhaltelieferanten erfordern, zu berücksichtigen. Benachrichtigungen über wesentliche Änderungen werden gesetzlich vorgeschrieben zugestellt. Vorbehaltlich des Vorstehenden gilt die fortgesetzte Nutzung dieser Leistungen als Annahme dieser Bedingungen.
3. Vertriebssleistungsbedingungen
Der vorliegende Abschnitt 3 legt zusätzliche Bedingungen fest, die für Vetriebsleistungen gelten.
3.1. Berechtigter Absender. Nur Berechtigte Absender dürfen Veröffentlichungsinhalte im Namen des Kunden übermitteln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Lieferanten eine aktuelle, genaue Liste der Namen seiner autorisierten Absender und alle zugehörigen Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde es versäumen, die Liste der Berechtigten Absender zu aktualisieren, kann dies zu Verzögerungen bei der Ausgabe von Veröffentlichungsinhalten oder der Ausgabe von Veröffentlichungsinhalten durch eine Person oder Personen führen, die nicht mehr vom KUNDEN berechtigt sind.
3.2. Veröffentlichungen. Für alle Veröffentlichungsinhalte stellt der Kunde schriftlich Folgendes zur Verfügung: (a) den Namen des Herausgebers der Veröffentlichungsinhalte (d. h. nicht die Agentur des Ausstellers), der der Öffentlichkeit als Quelle des Veröffentlichungsinhalts angezeigt werden soll; und (b) die Kontaktdaten der Person, die für die Beantwortung von Anfragen von Lesern des Veröffentlichungsinhalts verantwortlich ist.
3.3. Zustimmung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Zustimmungen einzuholen, die in Verbindung mit seinen eigenen Verteilerlisten erforderlich sind, die er dem Lieferanten zur Verfügung stellt.
3.4. Anerkennung. Der Kunde erkennt an, dass: (a) sich die Verteilerlisten des Lieferanten ändern können und der Lieferant, sofern in einem Auftrag nicht anders angegeben, keine Garantie für die Verteilung von Veröffentlichungsinhalten an einen bestimmten Verteiler übernimmt; (b) der Lieferant nicht garantiert, dass Veröffentlichungsinhalte von einer bestimmten Website, einem Medienunternehmen oder einem Mitarbeiter des Mediums aufgenommen werden; (c) sobald die Veröffentlichungsinhalte verteilt oder öffentlich sichtbar sind, auf unbegrenzte Zeit öffentlich zugänglich, einsehbar und herunterladbar sind; und (d) der Lieferant keine Verantwortung oder Haftung für die Bedingungen der Social Media Webseiten, an die Veröffentlichungsinhalte verteilt werden, übernimmt.
3.5. Lieferantenrechte. Der Lieferant kann jederzeit: (a) die Verbreitung von Veröffentlichungsinhalten ablehnen oder verweigern; (b) Veröffentlichungsinhalte in Absprache mit dem Kunden bearbeiten; und (c) Veröffentlichungsinhalte von seinen Websites entfernen oder die Verbreitung von Veröffentlichungsinhalten einstellen, falls er nach billigem Ermessen feststellt, dass diese Veröffentlichungsinhalt gegen seine Veröffentlichungsstandards verstößt oder anderweitig zu einer Haftung führen kann.
3.6 Lizenz. Durch die Übermittlung von Veröffentlichungsinhalten an den Lieferanten in Verbindung mit den Vertriebsleistungen gewährt der Kunde dem Lieferanten und seinen Drittanbietern zur Verbreitung von Inhalten ein weltweites, gebührenfreies und unbefristetes Recht und eine Lizenz zur Vervielfältigung, Vertrieb, Unterlizenzierung, Übersetzung, Archivierung und zur Erstellung von Kürzungen der Veröffentlichungsinhalte, einschließlich der Nutzung von Tools zur Generierung von Inhalten und maschinellem Lernen aus den Veröffentlichungsinhalten.
3.7 Web-SEO-Leistungen. Der Kunde kann Suchmaschinenoptimierung, Tagging-Dienste und Suchmaschinenberichte zu seinen Pressemitteilungen erwerben. Weder der Lieferant noch seine Drittvertriebspartner oder Partner haften dem KUNDEN für Fehler oder Unterlassungen, die dazu führen, dass die Web-SEO-Dienste keine spezifischen Änderungen an der Suchmaschinenplatzierung bewirken.
4. Bedingungen der Microsite-Leistungen
Im vorliegenden Abschnitt 4 werden zusätzliche Bedingungen festgelegt, die für die Microsite- Leistungen gelten.
4.1. Laufzeit. Sofern in einem Auftrag nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Auftrags mit der Ausführung und nicht mit dem Live-gang einer Microsite (d.h. der Zugänglichmachung zum öffentlichen Abruf). Nach Ablauf eines Auftrags oder wenn in einem Auftrag keine Laufzeit angegeben ist, kann der Lieferant die Anzeige der Microsite nach einem (1) Jahr nach Bereitstellung der Microsite durch den Lieferanten einstellen.
4.2 Zugang. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Lieferanten eine aktuelle, genaue Liste der Namen seiner Nutzer und aller zugehörigen Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde die Nutzerliste nicht aktualisiert, kann dies zu einer unbefugten Nutzung der Microsite-Leistungen führen.
4.3. Lizenz. Im Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde ist der Lieferant Eigentümer aller Aspekte der Microsite-Leistungen und der Kunde ist Eigentümer seiner Microsite-Inhalte. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine widerrufliche, weltweite, gebührenfreie, persönliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Microsite für die in diesem Anhang vorgesehenen Zwecke. Während der Laufzeit gewährt der Kunde dem Lieferanten hiermit ein nicht ausschließliches, weltweites, gebührenfreies, übertragbares, unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz zur Vervielfältigung und Anzeige der Microsite-Inhalte in Verbindung mit der Erbringung der Microsite-Leistungen durch den Lieferanten.
5. Widget-Leistungsbedingungen
Im vorliegenden Abschnitt 5 werden zusätzliche Bedingungen festgelegt, die für die Widget- Leistungen gelten.
5.1. Installation. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Erstellung, das Hosting und die Pflege einer Webseite, auf der das Widget installiert werden soll (die „Widget-Seite“); und (b) die Installation des Widgets auf der Widget-Seite in Übereinstimmung mit allen für das Widget geltenden technischen Anforderungen. Der Kunde darf das Widget nur auf einer Seite einer Website installieren, die im Besitz des Kunden ist und von ihm betrieben wird.
5.2. Lizenz. Der Lieferant gewährt dem Kunden ein persönliches, nicht übertragbares Recht, das Widget für die in diesem Anhang vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Sofern in diesem Anhang nicht anders angegeben ist, darf der Kunde das Widget ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht kopieren, reproduzieren, erneut veröffentlichen, posten, übertragen oder weitergeben. Der Kunde darf das Widget nicht verändern, hacken, fälschen, zurückentwickeln, modifizieren, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig beschädigen. Dem Kunden werden keine Rechte, Titel oder Rechtsansprüche an dem Widget, dem Quellcode oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten gewährt, die ausdrücklich dem Lieferanten vorbehalten sind.
5.3. Kündigung. Das Recht des Kunden zur Nutzung des Widgets erlischt unverzüglich nach Kündigung dieses Anhangs aus irgendeinem Grund und der Kunde hat alle Kopien des Widgets und des zugehörigen Codes von der Website des Kunden, von Festplatten, Netzwerken und anderen Systemen zu löschen und beseitigen.