Anhang zum Pressemitteilungs-Verfassenservice
Dieser Anhang zum Pressemitteilungs-Verfassenservice ("Anhang") ergänzt den bestehenden Vertrag zwischen den Parteien. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die im Vertrag angegeben ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Rahmenvertrag hat dieser Anhang Vorrang.
1. Begriffe
Für die Zwecke dieses Anhangs beziehen sich Verweise auf "Dienstleistungen" im Rahmenvertrag auf die Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen (wie unten definiert) und Verweise auf "Kundendaten" im Rahmenvertrag auf Kundenmaterialien (wie unten definiert).
"Kundenmaterial" bezeichnet Materialien, die der Kunde dem Lieferanten zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen für das Verfassen von Pressemitteilungen zur Verfügung stellt.
"Vertriebsleistungen" bedeutet die Leistungen zum Vertrieb von Pressemitteilungen, die der Lieferant gemäß einem Auftrag für den Kunden erbringt.
"Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen" bedeutet Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen, die der Lieferant gemäß einem Auftrag erbringt.
"Veröffentlichungsinhalte" bedeutet Inhalte in jeglichem Format, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Vertriebsleistungen in jeglicher Form veröffentlicht, geliefert, hochgeladen oder eingereicht werden.
2. Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen.
2.1 Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen. Der Lieferant erbringt die in einem genehmigten Auftrag beschriebenen Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen.
2.2 Zusammenarbeit. Der Kunde erkennt an, dass die erfolgreiche und rechtzeitige Erbringung der Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen die gutgläubige Zusammenarbeit des Kunden erfordert. Dementsprechend wird der Kunde umfassend mit dem Lieferanten zusammenarbeiten, insbesondere durch (a) die Bereitstellung aller für die Leistung des Lieferanten erforderlichen Informationen; (b) die Bereitstellung mindestens eines Mitarbeiters oder Beraters des Kunden, der über umfangreiche einschlägige Erfahrungen verfügt, um als Ansprechpartner des Kunden in Verbindung mit der Entwicklung des Veröffentlichungsinhalts zu handeln; und (c) die rechtzeitige Überprüfung der vom Lieferanten vorgelegten Materialien.
2.3 Verantwortlichkeiten des Kunden. Alle vom Lieferanten erstellten Veröffentlichungsinhalte werden dem Kunden vor der Verteilung zur Überprüfung und Genehmigung zur Verfügung gestellt. Ungeachtet der Tatsache, dass der Lieferant die Freigabeinhalte verfasst hat, ist der Kunde allein für den Inhalt und die Richtigkeit der Freigabeinhalte verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veröffentlichungsinhalt kein Material enthalten wird, das: (i) obszön, beleidigend, verleumderisch oder diffamierend sind; (ii) unwahr, irreführend oder nicht ausreichend begründet sind; oder (iii) geistige Eigentumsrechte Dritter oder anwendbares Recht verletzen. Der Kunde garantiert, dass er das Recht, den Titel und die Ansprüche hat, dem Lieferanten den Inhalt der Pressemitteilung für die Zwecke der Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen zu übermitteln, und dass er in Verbindung mit den Kundenmaterialien alle Rechte, Genehmigungen und Lizenzen Dritter erhalten hat, die der Lieferant benötigt, um die Leistungen für das Verfassen von Pressemitteilungen zu erbringen. Diese Rechte umfassen die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem oder markenrechtlich geschütztem Material und die Verwendung von Namen, Personen, Bildnissen oder biographischem Material sowie die Zahlung von damit verbundenen Gebühren oder Tantiemen. Der Kunde stellt den Lieferanten und seine Drittvertriebshändler von allen Ansprüchen frei, die sich aus folgenden Umständen ergeben: (i) Materialien des Kunden; oder (ii) Materialien, die der Lieferant für den Kunden erstellt und die der Kunde vor ihrer Verteilung genehmigt.
2.4 Vorbehaltene Rechte. Der Lieferant behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Kunden, jeglichen Veröffentlichungsinhalt abzulehnen und die Leistungen zum Verfassen von Pressemitteilungen auszusetzen, wenn er vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein solcher Veröffentlichungsinhalt des Kunden gegen eine der oben genannten Zusicherungen verstößt oder anderweitig zu einer Haftung für den Lieferanten führt.
2.5 Drittmaterialien. Soweit Materialien, die von Dritten lizenziert wurden, in den Veröffentlichungsinhalten enthalten sind ("Materialien Dritter"), wie z.B. Archivfotos, ist der Kunde nicht Eigentümer dieser Materialien Dritter, und die Rechte des Kunden unterliegen den Rechten dieser Dritten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Lizenzbeschränkungen und anderen anwendbaren Bedingungen von Vereinbarungen mit Dritten einzuhalten, die für die vom Lieferanten identifizierten Materialien Dritter gelten, und ist allein für alle Zahlungen an diese Dritten verantwortlich, falls der Kunde Materialien Dritter außerhalb solcher Lizenzbeschränkungen wiederverwendet.